AGB

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen atalante Übersetzungen Helga Becker (nachfolgend „atalante“) und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für atalante nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

(1) Der Übersetzungsauftrag kann in der Vereinbarung zur Erbringung von Dolmetscherleistungen bzw. der Erstellung schriftlicher Übersetzungen bestehen.

(2) Die Übersetzung bzw. Dolmetscherleistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Bei einem schriftlichen Übersetzungsauftrag erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat atalante rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber atalante bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung. Dies gilt auch für von atalante zur Erstellung der ordnungsgemäßen Übersetzung nachträglich angeforderte ergänzende inhaltliche Informationen über den zu übersetzenden Text (z. B. Dokumentation und Terminologie).

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten von atalante.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er atalante frei.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Atalante behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.

(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung soll unverzüglich vom Auftraggeber und unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(3) Beseitigt atalante die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder wird die Mängelbeseitigung abgelehnt oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

(4) Sind Dolmetscherleistungen vertragsgegenständlich, sind Berichtigungsansprüche unmittelbar bei der Erbringung oder sofort nach der, Erbringung geltend zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Übersetzungsfehler oder Kommunikationsschwierigkeiten sofort anzumerken und dem/der Übersetzer/in Hilfestellung zum besseren Verständnis des Gegenstandes zu geben.

5. Haftung

(1) Atalante haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Atalante trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen atalante auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf die Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages von atalante begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers, der nicht Verbraucher ist, gegen atalante wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

6. Berufsgeheimnis

Atalante verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Mitwirkung Dritter

(1) Atalante ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat atalante dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten. In diesem Fall ist atalante für eine etwaige Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch Dritte nicht verantwortlich.

8. Vergütung

(1) Die Rechnungen von atalante sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Euro.

(3) Atalante hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten bzw. nachgewiesenen Aufwendungen. Neben nachgewiesenen Reisekosten gilt ein halber Honorartagessatz als vereinbart, soweit die Anreise zum Einsatzort mehr als vier Stunden dauert.

In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Atalante kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Atalante kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe der Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig ist.

(4) Wird ein Dolmetscherauftrag innerhalb einer Woche vor dem Dolmetschereinsatz oder während des Einsatzes storniert, so ist das Honorar für den gesamten vereinbarten Buchungszeitraum fällig und zahlbar. Bei Stornierung innerhalb von zwei Wochen bis einer Woche vor dem Dolmetschereinsatz werden 50 % des Honorars für den vereinbarten Buchungszeitraum fällig und zahlbar.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von atalante.

(2) Atalante behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

10. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bielefeld. Dies gilt nicht bei einem ausschließlichen gesetzlichen Gerichtsstand bzw. soweit die Parteien keine wirksame Gerichtsstandvereinbarung treffen können.

12. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

13. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses